Kaltenbach Rider’s Point Saisonfinale 2024

7. September 2024
09:00 - 15:00

Anmeldezeitraum beendet!

Vielen Dank für Eure Anmeldungen, wir freuen uns auf Euch!

Am 07. September feiern wir das legendäre Saisonfinale mit unserer großen Kaltenbach Rider’s Point Tour. Wir zeigen Euch die schönsten Strecken im Bergischen Land und im Sauerland!

Wähle Deinen Kaltenbach Standort – Overath, Werdohl oder Wipperfürth – und begleite uns auf einer individuellen Route mit vielen Kurven, großartigen Ausblicken und schnellen Geraden. Gemeinsamer Zielpunkt ist unser Rider’s Point in Werdohl, wo am Ende Eurer Tour bereits eine stärkende Mahlzeit auf Euch wartet. Dort genießen wir den Austausch über unser liebstes Hobby und lassen den Tag gemeinsam ausklingen.


Schau Dir gerne unsere Bilder vom Saisonfinale 2023 an. Überzeugt? Dann melde Dich bis zum 26. August zum Event an und sag Deinen Biker-Freunden Bescheid! Wir freuen uns auf Euch!


TEILNAHMEBEDINGUNGEN

1. Teilnehmer
Das Kaltenbach Rider’s Point Saisonfinale ist eine touristische Veranstaltung, für die weder Ausweis, Lizenzen noch Sondergenehmigungen von Sportbehörden erforderlich sind. Die Zugehörigkeit zu einem Automobil- oder Motorsportclub ist nicht erforderlich. Der Fahrer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Die entsprechenden Fahrzeugpapiere sind mitzuführen.

2. Nennung und Nenngeld
Die Nennung erfolgt durch Anmeldung über das Online-Formular oder Abgabe/Zusendung der Nennungskarte. Nennungsschluss ist der 26. August 2024. Die Teilnehmerzahl ist pro Betrieb begrenzt. Es gilt der Eingang der Teilnahmebestätigung per E-Mail. Das Nenngeld beträgt € 10,- pro Teilnehmer/Sozius und kann am Startort in bar entrichtet werden.

3. Grundlagen der Veranstaltung
Die Veranstaltung ist nach den Bestimmungen der StVO und StVZO ausgerichtet. Die Teilnehmer erkennen diese Bestimmungen mit Zahlung des Nenngeldes uneingeschränkt an und verpflichten sich, diese zu beachten.

4. Proteste und Haftung
Die Teilnehmer erkennen durch ihre Nennung zum Wettbewerb die Ausschreibung an. Proteste gegen diese Ausschreibung sind unzulässig. Der Veranstalter behält sich gegebenenfalls die Änderung der Ausschreibung oder die Absage der Veranstaltung vor. Die Kaltenbach-Gruppe lehnt jegliche Haftung gegenüber Teilnehmern und Mitfahrern (Sozius) für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die vor, während oder nach der Veranstaltung eintreten. Die Teilnehmer und Mitfahrer (Sozius) fahren in jeder Hinsicht auf eigene Gefahr.